Immobilieneigentümer zu Zeiten von Corona – Kündigungsschutz für Mieter, die ihre Miete nicht zahlen können

Corona hat auch im Bereich Mieten viel durcheinandergewirbelt und für Sondersituationen gesorgt. Diese sind aber vielfach zum 30. Juni ausgelaufen. Was hat sich konkret geändert?

Mietermoratorium zum 30.6. ausgelaufen

Im Zuge der vielfachen Verdienstausfälle, plötzlicher wirtschaftlicher Not- und Schieflagen hat der Gesetzgeber im März bereits ein Mietermoratorium verordnet, das zum 30. Juni 2020 auslief. Zuvor gab es noch Streit in der Großen Koalition, ob das Moratorium fortgesetzt werden solle oder nicht.

Das Mietermoratorium besagt, dass Mieten, die zwischen April und Juni 2020 nicht gezahlt werden konnten, mit Begründung auf die Corona-Krise zunächst ausgesetzt sind. 

Nachzahlung bis Juni 2022

Die Mietzahlungen dieser drei Monate werden aber nicht erlassen: Die Mieten April, Mai und Juni 2020 sind durch die Mieter bis spätestens Juni 2022 zurückzuzahlen. Der Vermieter darf aber eben nicht wegen dieser Zahlungen eine Räumungsklage oder Ähnliches anbringen.

Mietzahlung bleibt Pflicht

Seit 1. Juli 2020 gilt wieder die normale Mietpflicht und Mietzahlungen müssen geleistet werden, sonst können rechtliche Maßnahmen drohen bis zur Kündigung oder Räumungsklage. 

Gleiches gilt auch für Verbraucher, Gewerbetreibende und Kleinstgewerbetreiben, die seit 1. Juli 2020 wieder ihre Mietschulden normal begleichen müssen.

Bei Darlehensverträgen verlängert sich die Zahlung um die jeweilige Anzahl an Monaten, während derer wegen COVID-19 nichts gezahlt werden konnte.

Infografik:

https://www.bundesregierung.de/resource/image/1754180/16×9/990/557/f158619bd03509d77b91537dcfa7def2/RZ/2020-05-20-grafik-miete-verbraucherschutz.png

Quelle: 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-informationen-miete-verbraucherschutz-1734914

Für Vermieter: 1,50 m Abstand

Alle Geschäfte – unabhängig von ihrer Größe – können wieder öffnen, wenn sie die Auflagen zur Hygiene einhalten, den Zutritt zum Geschäft steuern und Warteschlangen vermeiden. Eine maximale Personenzahl (Kundschaft und Personal) ist auf die Fläche vorzugeben. Das dient der Sicherung des Abstands zwischen den Personen und begrenzt den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im Nahverkehr.

Für viele Vermieterbüros mit Kundenverkehr auch wichtig: Die Abstandsregel von 1,50 m gilt weiterhin. Wenn Vermieter also öffnen, seien bitte die Abstandsregeln zu beachten, sowie vorhandene Möglichkeit der Desinfektion bzw. zum Waschen der Hände. Die konkrete Umsetzung in den Bundesländern kann variieren.

Viele Vermieter haben hierauf reagiert und bieten momentan gar keine physischen Sprechstunden an – hier kann wiederum die Digitalisierung helfen – in Form von. Online-Sprechstunden oder Webkonferenzen.

Christian Allner

Christian Allner ist es sehr wichtig, Kommunikation besser zu machen und für weniger Missverständnisse sorgen. Denn moderne Kommunikationsformen ändern auf fundamentale Weise unsere Kommunikation, ein gegenseitiger Austausch belebt aber eine Gesellschaft und das Miteinander. In der HSB Akademie ist er als Gastdozent im Bereich Blog tätig. Zum Profil von Christian Allner